
Supervision - verschaffen Sie sich Überblick
Supervision für Organisationen, Firmen und Teams.
Supervision für Berater:innen und LSB in Ausbildung.
Supervision für Mitarbeiter:innen im sozialen Bereich.
Berufliche Verantwortung erfordert permanente professionelle Reflexion.
Supervision ist eine professionelle Beratungsmethode für den beruflichen Bereich und für Ihr berufliches Handeln. Ich unterstütze Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen und Teams dabei, herausfordernde berufliche Situationen aus einer „Metaperspektive heraus“ gemeinsam zu reflektieren und in weiterer Folge kompetent zu meistern.
Erhöhen Sie mit Supervision die Qualität Ihrer Arbeit.
Ziel der Einzelsupervision oder Teamsupervision ist es berufsbezogene Themen zielgerichtet, effizient und erfolgreich zu gestalten. Je nach Anliegen erarbeiten wir gemeinsam neue Handlungsmöglichkeiten, sammeln Ideen, klären Rollen und Funktionen im Team, lösen Konflikte und finden Wege zur Zielerreichung.
Ihr maßgeschneidertes Angebot.
Ich arbeite lösungsorientiert und zielgerichtet mit systemischen Fokus. Abhängig von Ihren individuellem Anliegen können wir die Supervision in Form von Einzelsupervision, Gruppensupervision oder Teamcoaching gestalten.
Klarheit und Kraft für Ihren beruflichen Erfolg.
Mögliche Themen für Einzelsupervision oder Teamsupervision:
Veränderungsprozesse im Team, im Unternehmen
berufliche Entscheidungsfindung
Stressmanagement im Einzelnen / im Team / in der Abteilung
Arbeit an Vision, Werte und Ziel der Organisation / des Teams
spezifische Fallbesprechung
spezielle berufliche Herausforderungen
Teamkonflikte
Rollen- und Aufgabenklärung, Potentialentfaltung
Fragen der Work Life Balance
berufliche Unsicherheiten
Einzelsupervision, Gruppensupervision und Teamcoachings.
Die Supervisionen finden in meinen Praxisräumlichkeiten in Wiener Neustadt und Wien statt oder nach Absprache gerne auch in Ihrer Organisation oder Firma.
Setting:
Ich bin eingetragene Supervisorin im ExpertInnenpool des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung (WKO).
Nach BGBl. II 140/2003 § 2, Abs. 1 (2) bin ich berechtigt, LSB in Ausbildung nach Verordnung ALT in Form von Einzel- oder Gruppensupervision zu supervidieren.
